Videoüberwachung am Arbeitsplatz – was ist erlaubt?

Um Ihr Unternehmen sicherer zu gestalten, würden Sie sich gerne mittels Videoüberwachung aufrüsten – Sie sind sich jedoch unsicher, ob ein Videoüberwachungssystem im Einklang mit dem Datenschutz steht und wissen nicht, ob die Installation einer Überwachungskamera am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt ist? Wir von Telsec haben alle wichtigen Informationen zum Thema Datenschutz und Videoüberwachung am Arbeitsplatz für Sie zusammengefasst.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Fakt ist, dass Sie vor der Installation eines Videoüberwachungssystems ein Mitspracherecht gewähren und Ihrer Informationspflicht nach dem Transparenzprinzip nachkommen müssen. Die heimliche, ohne Information Ihrer Mitarbeiter erfolgende, Überwachung per Video führt zu strafrechtlichen Konsequenzen und ist vom Gesetzgeber nicht gestattet. Verbindlich ist der Artikel 13 des Bundesgesetzes über den Datenschutz, in dem die Bedingungen geregelt sind. Videoüberwachungssysteme zur alleinigen Kontrolle des Arbeitnehmerverhaltens sind verboten. Sie verletzen die Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitarbeiter und ziehen bei Zuwiderhandlung rechtliche Konsequenzen nach sich.

Voraussetzungen zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Aus produktionsrelevanten, sicherheitstechnischen oder organisatorischen Gründen kann die Videoüberwachung in Unternehmen legitim sein. Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können wir mit Ihnen im Rahmen einer Sicherheitsberatung genauer anschauen. Achten Sie immer darauf, dass die überwachten Bereiche entsprechend gekennzeichnet (Transparenzpflicht) sind. Ein weiterer essenzieller Punkt ist die Dauer der Datenaufbewahrung. Je nach Zweckmässigkeit dürfen die Daten nur einen bestimmten Zeitraum gespeichert werden. Das kann nach 24 bis 72 Stunden der Fall sein oder aber beispielsweise erst zu Ende eines jeden Monats, wenn interne Rapporte erstellt und kontrolliert werden. Auch können die Aufnahmen aufgrund der Beweispflicht in Form von polizeilichen Untersuchungen länger aufbewahrt werden. Wenn Sie über die korrekte Aufbewahrungsdauer in Ihrem Unternehmen unsicher sind, melden Sie sich gerne bei uns. Wir kennen uns mit den bestehenden Gesetzgebungen bestens aus und finden das für Sie passende, datenschutzfreundliche Erfassungssystem.

Videoüberwachungen im Falle einer Straftat oder eines Straftatverdachts

Bei Straftatverdacht oder einer nachweislich begangenen Straftat kann die Videoüberwachung nach Einreichung einer Anzeige gegen Unbekannt polizeilich angeordnet werden. In diesem Fall werden die Datenschutzrichtlinien durch die schweizerische Strafprozessordnung StPO aufgehoben. Ob Ihre Aufnahmen allerdings vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden, wird letztendlich im Einzelfall entschieden.

Rechte der betroffenen Person

Jeder Mitarbeiter hat das Recht, zivilrechtlich gegen die Videoaufzeichnung auf der Arbeitsstelle vorzugehen. Zusätzlich haben Betroffene die Berechtigung, vollumfassend über die Aufzeichnung der Daten, den Grund der Videoüberwachung und die Bearbeitungsform in Kenntnis gesetzt zu werden. In sehr komplexen Fällen kann die heimliche Überwachung per Video strafrechtliche Folgen für SIe nach sich ziehen.

Telsec – Im Einklang mit dem Datenschutz

Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, den Zweck der Videoüberwachung – beispielsweise die Diebstahlprävention – festzuhalten. Es ist Ihre Verantwortung und Verpflichtung, gut sichtbare Schilder mit dem Verweis auf die Videoüberwachung aufzustellen und Ihre Mitarbeiter darüber in Kenntnis zu setzen.

Fazit | Ist die Überwachung von Mitarbeitern per Video erlaubt?

Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist prinzipiell nicht verboten. Wichtig ist aber, dass Sie alle datenschutzrechtlichen Faktoren einhalten und Ihre Mitarbeiter über die Installation eines Überwachungssystems in Kenntnis setzen. Diesbezüglich sollten Sie einen klaren und plausiblen Grund benennen. Wir helfen Ihnen als starker Partner gerne weiter, wenn es um die Planung und Umsetzung der Videoüberwachung geht.

Wenn es um das Thema Datenschutzgrundverordnung geht, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Telsec ESS Schweiz AG gerne zur Seite. Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um die Videoüberwachung und den damit verbundenen Datenschutz. Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin und sichern sich eine Videoüberwachung, die datenschutzkonform und damit rechtssicher ist!

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