Einbruchsch(r)eck: Wann zahlt die Versicherung – wann nicht?

Der Einbruch in ein privates Heim ist für die Betroffenen grundsätzlich eine grosse Belastung. Hinzu kommt der wirtschaftliche Schaden. Ist es nicht möglich, den Täter zu fassen, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Gleiches gilt, wenn der Täter nicht zahlungsfähig ist. Mit dem Abschluss einer Versicherung können Sie sich vor einem wirtschaftlichen Schaden schützen. Für den Einbruchschutz in Wohnungen und Häuser kommt die Hausratversicherung auf. Diese können Sie bei verschiedenen Versicherern abschliessen.

Hohe Einbruchzahlen in der Schweiz

Einbruchdiebstähle kommen in der Schweiz leider sehr häufig vor. Im europaweiten Vergleich hat die Schweiz die höchsten Einbruchraten. Die Statistik erfasst für das Jahr 2019 36’400 Fälle von Einbruchdiebstahl oder dem Versuch, sich fremdes Vermögen zu erschleichen. Ist eine Ermittlung des Täters nicht möglich, tragen Sie den Kostenausfall selbst. Im Jahre 2019 blieben 79,5 % aller Diebstähle unaufgeklärt. Somit ist der Abschluss einer Versicherung für den Einbruchschutz dringend empfehlenswert. Beachten Sie jedoch die Richtlinien für den Abschluss einer solchen Versicherung. Nicht immer bekommen Sie den gesamten Wert des Diebesguts erstattet.

Einbruchsstatistik Schweiz 2019

Versicherung für den Einbruchschutz abschliessen

Möchten Sie sich gegen einen Wertverlust beim Einbruch in Wohnungen oder Häuser versichern, schliessen Sie eine Hausratversicherung ab. Sollte ein Schaden eintreten, melden Sie diesen umgehend der Versicherung. Dafür stellen die Versicherer ein Notfalltelefon bereit. Der Versicherer erstattet Ihnen den finanziellen Schaden. Sollten Sie in einem Mietverhältnis stehen, kommt der Vermieter für die Beschädigungen an der Mietsache auf. Somit ist es sein Anliegen, für eine erhöhte Sicherheit in der Mietwohnung zu sorgen.

Obergrenze für die Erstattung von Ansprüchen aus dem Einbruchschutz

Beachten Sie, dass wertvolle Gegenstände unter Umständen nicht in vollem Umfang versichert sind. In der Regel erstattet die Versicherung nur einen Wert von etwa CHF 20’000.- im Versicherungsfall. Dies gilt vor allem für Schmuck, Bargeld und Kunstgegenstände. Sollte der Wert des Diebesgutes über diesem Wert liegen, zahlen Sie die Kosten für die Wiederbeschaffung selbst.

Einschränkungen für den Anspruch gegenüber der Versicherung gibt es, wenn Sie aus Fahrlässigkeit den Zugang zu den Wohnungen erleichtert haben. So sollten Sie keine Fenster geöffnet lassen und defekte Türschlösser umgehend reparieren. Andernfalls kann die Versicherung Ihren Anspruch mindern.

Zusatzversicherung für Wertsachen abschliessen

Sind Sie im Besitz von wertvollen Gegenständen, lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung. Die Wertsachenversicherung dient nicht nur als Einbruchschutz. Sie kommt auch bei Verlust oder Beschädigung der Wertsache auf.

Einbruchschutz an Häusern und Wohnungen erhöhen

Sie haben die Möglichkeit, den Einbruchschutz an Ihrem Gebäude zu verbessern. Installieren Sie eine Alarmanlage oder eine biometrische Zutrittskontrolle, um Übergriffe zu verhindern. In Geschäften empfehlen sich eine Videoüberwachung oder Zutrittskontrollen. So lassen sich Einbruchdiebstähle wirksam verhindern.

Haben Sie Fragen zur Versicherung oder zu den Möglichkeiten des Einbruchschutzes? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. Wir beraten Sie in Bezug auf den Schutz durch die Versicherung. Ausserdem geben wir Ihnen wichtige Tipps zur Prävention und zum effektiven Einbruchschutz in Häusern und Wohnungen.

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